Sachverständiger

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.

Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirklich Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. mehr >>

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