Sachverstand

Zeichen für Sachverstand

Das vom Insitut für Sachverständigenwesen herausgegebene Zeichen für Sachverstand darf nur von öffentlich bestellten Sachverständigen genutzt werden.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich am Markt.

Um wirklich Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch – also lieferantenneutral – zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.

unabhängig und unparteiisch

Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs allein tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.

Dietmar Pohlmann

Dietmar Pohlmann ist seit vielen Jahren öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Telekommunikation und Sicherheitstechnik. Als Mitglied unseres Teams unterstützt er uns mit seiner langjährigen Erfahrung und prägt durch sein strukturiertes und fundiertes Vorgehen unsere Arbeitsweise.

DIetmar Pohlmann

DIetmar Pohlmann Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

    Tel. 0621 85093 12

    E-Mail: dp@dpcon.de